Unverträglichkeiten.
Krallennägel, Himmelfahrtsnägel oder Nagelbeißer.
2. Ablehnung oder Abbruch der Behandlung Die Dienstleisterin kann eine Behandlung ablehnen oder abbrechen, wenn:
Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten kann der Kunde vorab Bilder seiner Nägel senden.
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